Corona-Landesverordnung M-V gilt bis 30. November

Rostock Der Stadtsportbund Rostock e.V. informierte heute darüber, dass es aufgrund der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen auch in Mecklenburg-Vorpommern im November im Bereich Sport zu Einschränkungen kommen wird. Hierzu hat die Landesregierung eine bis zum 30. November 2020 geltende Corona-Landesverordnung erlassen, in der auch die für den Sport geltenden Regelungen benannt sind.

Dabei weist der Stadtsportbund auf folgende Regelungen hin:

  1. Der Kita- / Schul- und Universitätsbetrieb wird weiter fortgeführt. Der Betrieb der Sportstätten in Rostock wird zur Absicherung der zulässigen Sportausübung aufrechterhalten. Dies umfasst auch Sondersportstätten wie z.B. die Schwimmhallen sowie die Eishalle.
  2. Professionelle und semiprofessionelle Sportausübung (Training und Wettkampf) bleibt gestattet. Zuschauer sind hierbei nicht zugelassen. In diesen Bereich gehören entsprechend Anlage 22 der o.g. Verordnung unter anderem alle Mannschaftssportarten ab 3. Liga aufwärts.
  3. Der Amateur- und Freizeitsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wird ab dem 02.11.2020 untersagt.
  4. Der Trainingsbetrieb im Bereich des Kinder- und Jugendsports (bis einschl. 18 Jahre) bleibt möglich.
  5. Vorhandene Hygienekonzepte müssen weiterhin streng beachtet und die Einhaltung der Hygieneregeln aktiv und wirksam umgesetzt werden.
  6. Die Nutzung von Sportstätten wird entsprechend der genannten Prämissen reglementiert und dokumentiert. Dem Sportstättenpersonal obliegt die Kontrolle und Durchsetzung vor Ort.
  7. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand bleibt zulässig.

Für den Rostocker HC bedeuten die o.g. Regelungen, dass im Monat November alle Nachwuchsmannschaften sowie das Drittligateam weiterhin trainieren dürfen. Inwieweit ein Wettkampfbetrieb stattfindet, wird in den nächsten Tagen entschieden. Der Vorstand des Rostocker HC hat das aktuell geltende Hygienekonzept des Vereins überarbeitet und an die neue Landesverordnung angepasst.

Für den Trainingsbetrieb gelten unter anderem ab sofort folgende Regelungen:

  • Der Trainingsbetrieb der einzelnen Nachwuchsmannschaften und der Dolphins findet zu den festgelegten Zeiten in festen Trainingsgruppen statt.
  • Ab dem Betreten der Halle bis zum Betreten der Trainingsfläche und ab Verlassen der Trainingsfläche ist von allen Spielerinnen sowie dem Trainer- und Betreuerstab eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Eltern und sonstigen Besuchern ist der Zutritt zur Halle während der gesamten Trainingszeit nicht gestattet.
  • Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der für den Sportbetrieb Verantwortliche bei jedem Training eine Anwesenheitsliste mit den folgenden Angaben über die Teilnehmenden zu führen:
    a) Vor- und Familienname
    b) Geburtsdatum
    c) Anschrift und Telefonnummer sowie
    d) Zeitraum der Anwesenheit.
  • Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder unvollständige oder falsche Angaben machen, werden vom Training ausgeschlossen und der Halle verwiesen.

Wir möchten an dieser Stelle alle Mitglieder auffordern, die geltenden Bestimmungen konsequent einzuhalten. Nur so können wir gewährleisten, dass insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen in den kommenden 4 Wochen weiterhin ihren Sport ausüben können.

Bitte bleibt alle gesund.

Im Namen des Vorstands

Olaf Meyer
Vorstandsvorsitzender

Ute Lemmel
sportliche Leiterin